Mehr als westlich – Chinas Anteil an der Erklärung der Menschenrechte

Eine globale Idee mit chinesischer Handschrift

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), verabschiedet am 10. Dezember 1948 in Paris, gilt vielen als ein Produkt westlicher Werte. Doch diese Sicht greift zu kurz. Unter den 18 Mitgliedern der Kommission zur Ausarbeitung des Dokuments befand sich auch ein chinesischer Delegierter, der entscheidenden Einfluss auf Sprache und Struktur der Erklärung nahm: Peng Chun Chang.

Chang war Diplomat und ein erfahrener Philosoph, der sich intensiv mit westlicher und chinesischer Ethik beschäftigt hatte. Er verstand sich als Mittler zwischen Kulturen und trug wesentlich dazu bei, dass die Menschenrechtserklärung nicht als europäisches Projekt, sondern als Ausdruck universeller Prinzipien formuliert wurde.

Chinas Stimme im Menschenrechtskomitee

P. C. Chang (1892-1957)

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wurde im Jahr 1946 gegründet, zwei Jahre vor der formellen Verabschiedung der Erklärung. Neben Eleanor Roosevelt (USA) und Charles Malik (Libanon) gehörte P. C. Chang zu den prägenden Persönlichkeiten in diesem Gremium. Seine Rolle war nicht auf die Vertretung chinesischer Interessen beschränkt. Vielmehr versuchte Chang, einen interkulturellen Konsens zu formen. Dabei brachte er die chinesische Geistesgeschichte als Referenzrahmen in die Verhandlungen ein.

Chang verwies häufig auf Konfuzianismus, Taoismus und die klassische chinesische Literatur, um westlich geprägten Begriffen Alternativen oder Ergänzungen entgegenzusetzen. Besonders wichtig war ihm die Vorstellung von Harmonie, Mitmenschlichkeit (chin. 仁,rén) und sozialer Verantwortung, wie sie in den Analekten des Konfuzius zum Ausdruck kommt.

Universelle Werte in vielen Sprachen

Ein zentraler Streitpunkt während der Ausarbeitung betraf die Sprache der Erklärung. Viele westliche Vertreter wollten auf das „Naturrecht“ Bezug nehmen, also auf eine christlich-abendländische Vorstellung angeborener Rechte. Chang widersprach: Die Berufung auf das Naturrecht sei nicht für alle Traditionen zugänglich. Stattdessen forderte er eine Sprache, die alle einschließt. Sein Vorschlag: Die Erklärung solle sich auf „die Würde des Menschen“ und auf „Vernunft und Gewissen“ stützen – Begriffe, die auch im Islam, im Konfuzianismus und im Buddhismus verständlich sind.

Seine Interventionen hatten Wirkung. Der endgültige Text der Erklärung vermeidet explizit religiöse oder kulturelle Festlegungen. Stattdessen betont er die gemeinsame Menschlichkeit als Grundlage der Rechte. Die berühmte Formulierung der Präambel – „alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – ist ein Ergebnis dieses interkulturellen Austauschs.

Die Volksrepublik und der Bruch mit der AEMR

Doch die Hoffnung auf einen dauerhaften chinesischen Beitrag sollte sich nicht erfüllen. Ironischerweise war es nicht die heutige Volksrepublik China, sondern die Republik China (Taiwan), die 1948 als offizieller Vertreter Chinas an der UN teilnahm. Die Volksrepublik, gegründet 1949, übernahm den Sitz in der UN erst 1971. In den Jahrzehnten dazwischen wandte sich das neue China unter Mao Zedong vom Konzept individueller Menschenrechte ab. Stattdessen trat eine revolutionäre Rhetorik in den Vordergrund, die Klassenkampf und Kollektivwohl über individuelle Freiheiten stellte.

In der offiziellen chinesischen Haltung blieb die AEMR lange außen vor. Erst mit den Reformen unter Deng Xiaoping rückten Menschenrechte als Thema der Außenpolitik wieder in den Fokus. Heute betont die Volksrepublik häufig die Eigenständigkeit asiatischer Traditionen und spricht von Rechten mit eigener Prägung. Das schließt individuelle Freiheiten weitgehend aus und betont stattdessen wirtschaftliche Entwicklung und soziale Stabilität.

Bezugnahme auf Chang – ohne seine Ideen?

Chang-Statue an der Nankai-Universität

Gleichzeitig wird in chinesischen Publikationen regelmäßig auf die Rolle Changs verwiesen. Sein Beitrag wird als Beleg dafür genutzt, dass China an der Entstehung der AEMR beteiligt war und deshalb kein außenstehender Kritiker sei. Doch inhaltlich bleibt dieser Verweis selektiv. Chang verteidigte die Idee universeller Menschenrechte, nicht kulturell relativer. Er forderte eine konsensorientierte Sprache, aber keine Einschränkung von Freiheitsrechten.

Der Rekurs auf Chang dient in der Gegenwart oft der politischen Selbstdarstellung, nicht der Wiederaufnahme seines Denkens. Dabei wäre genau das notwendig. Chang glaubte an einen Dialog der Kulturen, an gegenseitigen Respekt und an moralische Überzeugungskraft jenseits staatlicher Machtansprüche. Seine Sicht bleibt bis heute aktuell – und bietet eine Brücke zwischen Weltregionen, die sich im Diskurs um Menschenrechte oft unvereinbar gegenüberstehen.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die AEMR ist kein statisches Dokument. Ihre Interpretation hängt von politischen Bedingungen, zivilisatorischen Erfahrungen und historischen Lernprozessen ab. Doch ihr Anspruch ist geblieben: Rechte gelten für alle Menschen, nicht nur für Bürger einzelner Staaten. Der Beitrag Chinas – über die Person von P. C. Chang – zeigt, dass diese Idee nicht allein aus Europa stammt. Sie ist Ergebnis eines globalen Gesprächs, das weitergeführt werden muss.


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Bildnachweis

Titel: Eleanor Roosevelt mit der Erklärung der Menschenrechte, 1948. Wikimedia Commons, FDR Presidential Library & Museum.

Statue: Wikimedia Commons, Arnold Vancouver.

Alles weitere gemeinfrei.

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