
Das Gesetz und der König – Islamisches Recht unter Aurangzeb
Aurangzeb begriff seine Herrschaft als religiöse Pflicht. Er sah sich in der Verantwortung, eine göttliche Ordnung durchzusetzen, um die staatliche Gerechtigkeit zu sichern. Dabei strebte er keinen Gottesstaat im modernen …
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